Allgemeines - räumliche Zuständigkeit
Das Baurechtsamt des Landkreises beinhaltet die größte untere Baurechtsbehörde im Kreisgebiet. Die baurechtliche Genehmigungszuständigkeit hat der Geschäftsbereich für die folgenden 13 Städte und Gemeinden (mit zusammen rund 105.000 Einwohnern):
- Alfdorf
- Berglen
- Großerlach
- Kaisersbach
- Kernen
- Plüderhausen
- Remshalden
- Rudersberg
- Spiegelberg
- Sulzbach an der Murr
- Urbach
- Welzheim
- Winterbach
Die hier nicht aufgeführten Städte und Gemeinden haben eigene Baurechtsbehörden. Hier finden Sie die Zuständikeit für alle Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis:
Zuständige Baurechtsbehörden
Weiterhin ist das Baurechtsamt für 25 Städte und Gemeinden des Kreises baurechtliche Fach- und Genehmigungsbehörde bei Bauleitplanverfahren. Weitere Schwerpunkte sind Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz sowie Wohnraumförderung.
Zuständig für folgende Verfahren:
Amtsleitung
Sonja Voigt
Baurechtsamt
Telefonnummer: 07151 501-2231
Faxnummer: 07151 501-2482
s.voigt(@)rems-murr-kreis.de